Kündigung wegen Covid 19 Quarantäne unwirksam

 

Das Arbeitsgerichts Köln hat die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Arbeitgeber wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne gegen seinen Arbeitnehmer für unwirksam erklärt.

Der Arbeitnehmer befand sich im Oktober 2020 als Kontaktperson des Bruders seiner Freundin, der positiv auf Covid-19 getestet worden war, auf telefonische Anordnung des Gesundheitsamtes in häuslicher Quarantäne. Der Arbeitnehmer informierte seinen Arbeitgeber, einen kleinen Dachdeckerbetrieb, darüber. Der Arbeitgeber bezweifelte die Quarantäne-Anordnung und vermutete, dass der Arbeitnehmer sich nur vor der Arbeit drücken" wollte. Er verlangte eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes, die der Arbeitnehmer auch telefonisch beim Gesundheitsamt anforderte. Als diese schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes auch nach mehreren Tagen nicht eintraf, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis.

Das Arbeitsgerichts Köln hat der Kündigungsschutzklage stattgegeben.

Zwar sei das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar, so dass der Arbeitgeber grundsätzlich keinen Kündigungsgrund vor Gericht vortragen muss, damit eine Kündigung innerhalb der Frist rechtswirksam ist. Das Gericht sah die Kündigung jedoch als sittenwidrig und treuwidrig an. Der Arbeitnehmer hatte sich lediglich an die behördliche Quarantäneanordnung gehalten. Erschwerend kam nach Ansicht des Gerichts hinzu, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausdrücklich aufgefordert hatte, entgegen der Quarantäneanordnung am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

Quelle: Pressemitteilung des ArbG Köln Nr. 1/2021 vom 21.04.2021